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Sehr geehrte Patientinnen, sehr geehrte Patienten,
auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Sprunggelenk.
Die Informationen sind in Unterkapitel gegliedert.

 

Nachbehandlung

Nach einer Versteifung des Großzehengrundgelenks oder einer Umstellungsosteotomie des 1. Mittelfußknochens erfolgt eine Fixation mit Kunststoffverband für mindestens 6 Wochen.

Die komplette Vorfußkorrektur (Hueter/Mayo und Hoffmann 2-5) bedingt eine 14tägige Schienenimmobilisierung zur Sicherstellung der Wundheilung. Die Gipsschiene weist im Bereich der ehemaligen Mittelfußköpfchen einen Knick nach plantar auf. Die Zehen müssen mit Pflasterstreifen am Gips in exakter Längsrichtung fixiert und durch den vorhandenen Knick nach unten gezügelt werden. Dann erfolgt die frühfunktionelle Behandlung mit Pflasterzügelverband für 2 Wochen. In dieser Zeit wird eine Einlage angefertigt, deren Abdruck vor Anlage des Zügelverbandes genommen wurde. Die Einlage ist langsohlig, aus Kork-Leder mit einer retrokapital angeordneten Pelotte versehen. Weit fersenumgreifend zur Rückfußstabilisierung muß die Einlage bei zusätzlicher Notwendigkeit der Rückfußkorrektur gearbeitet werden. Im Bereich der Grundgelenkentfernungen erfolgt eine Weichbettung, die durch die leicht rückverlagerte und erhöhte Mittelfußpelotte in der Druckentlastung unterstützt wird. Die Einlagenversorgung sollte ärztlich abgenommen werden, da die optimierte Adaptation an den Patientenfuß eine Voraussetzung für die Akzeptanz der Versorgung und somit ein kontinuierliches Tragen der Einlage gewährleistet. Die Operation ersetzt nicht die Notwendigkeit der konsequenten Einlagenversorgung. Im ersten halben Jahr nach operativer Versorgung sollte eine zusätzliche Verordnung von redressierende Bandagen für der Großzehe für die Nacht erfolgen.


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Verein zur Förderung der Erforschung und Bekämpfung Rheumatischer Erkrankungen in der Orthopädie e. V. Bad Kreuznach