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Sehr geehrte Patientinnen, sehr geehrte Patienten,
auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Sprunggelenk.
Die Informationen sind in Unterkapitel gegliedert.
Nachbehandlung
Nach einer Versteifung des Großzehengrundgelenks oder einer Umstellungsosteotomie des
1. Mittelfußknochens erfolgt eine Fixation mit Kunststoffverband für mindestens 6
Wochen.
Die komplette Vorfußkorrektur (Hueter/Mayo und Hoffmann 2-5) bedingt eine 14tägige
Schienenimmobilisierung zur Sicherstellung der Wundheilung. Die Gipsschiene weist im
Bereich der ehemaligen Mittelfußköpfchen einen Knick nach plantar auf. Die Zehen müssen
mit Pflasterstreifen am Gips in exakter Längsrichtung fixiert und durch den vorhandenen
Knick nach unten gezügelt werden. Dann erfolgt die frühfunktionelle Behandlung mit
Pflasterzügelverband für 2 Wochen. In dieser Zeit wird eine Einlage angefertigt, deren
Abdruck vor Anlage des Zügelverbandes genommen wurde. Die Einlage ist langsohlig, aus
Kork-Leder mit einer retrokapital angeordneten Pelotte versehen. Weit fersenumgreifend zur
Rückfußstabilisierung muß die Einlage bei zusätzlicher Notwendigkeit der
Rückfußkorrektur gearbeitet werden. Im Bereich der Grundgelenkentfernungen erfolgt eine
Weichbettung, die durch die leicht rückverlagerte und erhöhte Mittelfußpelotte in der
Druckentlastung unterstützt wird. Die Einlagenversorgung sollte ärztlich abgenommen
werden, da die optimierte Adaptation an den Patientenfuß eine Voraussetzung für die
Akzeptanz der Versorgung und somit ein kontinuierliches Tragen der Einlage gewährleistet.
Die Operation ersetzt nicht die Notwendigkeit der konsequenten Einlagenversorgung. Im
ersten halben Jahr nach operativer Versorgung sollte eine zusätzliche Verordnung von
redressierende Bandagen für der Großzehe für die Nacht erfolgen. |