logo1_3.gif (4297 Byte)

button.gif (267 Byte) Einführung

button.gif (267 Byte) Konzepte
     
Was ist Orthopädie
      Rheumaorthopädie
      Akzeptanz
      Prioritäten
      Streßprophylaxe
      Vorbereitung
      Narkose
      Thromboseproph.
      Bluttransfusion
      Prävention

      IV

button.gif (267 Byte) Methoden

button.gif (267 Byte) Abteilungen

button.gif (267 Byte) Aktuelles

button.gif (267 Byte) Weiterbildung

button.gif (267 Byte) Publikationen

button.gif (267 Byte) Eigene
    Entwicklungen

button.gif (267 Byte) Zertifikate

button.gif (267 Byte) Nachsorge

button.gif (267 Byte) Links

button.gif (267 Byte) Forum

button.gif (267 Byte) Kontakt


titel.gif (6675 Byte)
leer.gif (43 Byte) Kontakt Sitemap Hilfe
 

 

Hier das Merkblatt, das Sie auch in gedruckter Form bei Ihrem Ambulanzbesuch erhalten

Der medizinische Fortschritt und der zunehmende Kostendruck im Gesundheitswesen sollen nicht als Gegensätze betrachtet werden, sondern die Beteiligten im Gesundheitswesen motivieren, neue und innovative Therapie- und Vergütungskonzepte zu entwickeln, die für die Patienten zu einer höheren Versorgungsqualität führen und gleichzeitig effizientere Versorgungsprozesse im Interesse der Leistungserbringer und Kostenträger ermöglichen.

Die Behandlungsqualität wird durch die Erschließung therapeutischer Synergien verbessert.

Im Diakonie Krankenhaus findet eine an die individuellen Bedürfnisse und Anforderungen der Patienten adaptierte Indikationsstellung bezüglich der Versorgung mit unterschiedlichen zementfreien und zementierten Endoprothesentypen statt. So ist gewährleistet, dass für die Patienten ein optimaler primärer Behandlungserfolg sowie insbesondere eine möglichst lange Nutzungsdauer des Implantats resultiert.

Insbesondere übernehmen die Leistungserbringer (Diakonie Krankenhaus und Rehabilitationseinrichtung) die Gewähr dafür, dass sie die organisatorischen, betriebswirtschaftlichen sowie die medizinischen und medizintechnischen Voraussetzungen für die vereinbarte integrierte Versorgung entsprechend dem allgemeinen anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse und des medizinischen Fortschritts erfüllen.

Gegenstand dieser integrierten Versorgung ist die Orthopädie – elektive Operationen an den Bewegungsorganen, einschließlich erforderlicher präoperativer Diagnostik, sowie rehabilitativer und ambulanter Nachbetreuung

Folgende Module kommen zur Anwendung:

Modul I

Operationsvorbereitungen wie Diagnostik, Eigenblutspende, Beratungsleistungen und Prozessinformation mit anschließender Operation im Diakonie Krankenhaus , nebst Leistungen zur Frührehabilitation im Krankenhaus

Modul II

Ambulante und/oder stationäre Rehabilitation in der Rehabilitationseinrichtung,

Modul III

Nachsorge

Das Diakonie Krankenhaus Bad Kreuznach organisiert die Zusammenarbeit mit den niedergelassenen Fachärzten,

An diesem integrierten Versorgungsmodell können alle Versicherten der an diesem Vertrag beteiligten Krankenkassen teilnehmen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

Die Versicherten erklären ihre Beteiligung an dieser integrierten Versorgung durch Unterzeichnung einer Teilnahmeerklärung. Diese wird den Versicherten seitens des Diakonie Krankenhauses mit besonderem Hinweis vorgelegt. Hierzu gehört auch die Aushändigung einer – von den Vertragspartnern abgestimmten – Patienteninformationsschrift. Das Diakonie Krankenhaus stellt sicher, dass der Patient im Rahmen der Teilnahmeerklärung eine Einverständniserklärung abgibt, dass seine Krankenunterlagen, durch von den beteiligten Krankenkassen ggf. beauftragten Ärzten (MDK), zum Zweck der Qualitätssicherung eingesehen werden können. Den Anforderungen des Datenschutzes wird Rechnung getragen .

Die Anwendung des Moduls II, die Rehabilitationsform (ambulante, kombiniert stationäre/ambulante oder stationäre Rehabilitation) und die Rehabilitationsdauer richten sich nach dem individuellen Rehabilitationsbedarf.

Gewährleistung

Wenn innerhalb von 10 Jahren nach Implantation einer Hüftendoprothese sowie innerhalb von 5 Jahren nach Implantation einer Knieendoprothese, eines nach diesem Vertrag behandelten Patienten, eine erneute Krankenhauseinweisung wegen aseptischer Prothesenlockerung erforderlich wird, übernimmt das Diakonie Krankenhaus die Kosten für diese Behandlung. Die Kostenübernahme erfolgt nur dann, wenn der Versicherte an dieser integrierten Versorgungsform uneingeschränkt teilgenommen hat. Die uneingeschränkte Teilnahme umfasst auch definierte Verhaltensregeln nach Implantation der Hüft- und Knietotalendoprothese ( siehe beiliegendes Informationsblatt ) sowie ein Verzicht auf die Ausübung von stark hüftbelastenden Sportarten wie Stop-and-Go und Extremsportarten ( z.B. Fallschirmspringen, Paragliding, Hillclimbing, Gewichtheben )

Weitere Voraussetzung ist, dass der Patient sich in den Einrichtungen des Diakonie Krankenhauses behandeln lässt.

Teilnehmenden Patienten werden Möglichkeiten präventiver und rehabilitativer Art am Wohnort aufzgezeigt und. angeboten ( z.B. Patientenschulung, Ernährungsberatungskurse).

Das Diakonie Krankenhaus organisiert poststationär die Nachuntersuchungen innerhalb des Gewährleistungszeitraumes durch niedergelassene Ärzte bzw. durch Ärzte des Diakonie Krankenhauses. Die Patienten erhalten folgende Nachuntersuchungstermine (nach Operation bzw. Beendigung der Rehabilitationsmaßnahme) nach:

Kniegelenk 

Hüftegelenk

Diakonie Krankenhaus Vertragsarzt Diakonie Krankenhaus  Vertragsarzt
3 Monate 18 Monate 3 Monate 1 Jahr
2 Jahre    3 Jahre 3 Jahre  4 Jahre
4 Jahre 5 Jahre  6 Jahre 7 Jahre
      9 Jahre 

Sollte der Patient verschuldet mindestens eine Nachuntersuchung nicht wahrnehmen, erlischt der Gewährleistungsanspruch nach § 8 dieses Vertrages.

Die Versicherten der Krankenkasse erhalten nach der Operation von dem Diakonie Krankenhaus einen „Prothesenpass“

 


© Copyright 2001-2005
Verein zur Förderung der Erforschung und Bekämpfung Rheumatischer Erkrankungen in der Orthopädie e. V. Bad Kreuznach