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Hier das Merkblatt, das Sie auch in gedruckter Form bei Ihrem
Ambulanzbesuch erhalten
Der medizinische Fortschritt und der
zunehmende Kostendruck im Gesundheitswesen sollen nicht als Gegensätze
betrachtet werden, sondern die Beteiligten im Gesundheitswesen
motivieren, neue und innovative Therapie- und Vergütungskonzepte zu
entwickeln, die für die Patienten zu einer höheren Versorgungsqualität
führen und gleichzeitig effizientere Versorgungsprozesse im Interesse
der Leistungserbringer und Kostenträger ermöglichen.
Die Behandlungsqualität wird durch die
Erschließung therapeutischer Synergien verbessert.
Im Diakonie Krankenhaus findet eine an
die individuellen Bedürfnisse und Anforderungen der Patienten adaptierte
Indikationsstellung bezüglich der Versorgung mit unterschiedlichen
zementfreien und zementierten Endoprothesentypen statt. So ist
gewährleistet, dass für die Patienten ein optimaler primärer
Behandlungserfolg sowie insbesondere eine möglichst lange Nutzungsdauer
des Implantats resultiert.
Insbesondere übernehmen die
Leistungserbringer (Diakonie Krankenhaus und Rehabilitationseinrichtung)
die Gewähr dafür, dass sie die organisatorischen,
betriebswirtschaftlichen sowie die medizinischen und medizintechnischen
Voraussetzungen für die vereinbarte integrierte Versorgung entsprechend
dem allgemeinen anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse und des
medizinischen Fortschritts erfüllen.
Gegenstand dieser integrierten
Versorgung ist die Orthopädie – elektive Operationen an den
Bewegungsorganen, einschließlich erforderlicher präoperativer
Diagnostik, sowie rehabilitativer und ambulanter Nachbetreuung
Folgende Module kommen zur Anwendung:
Modul I
Operationsvorbereitungen wie Diagnostik,
Eigenblutspende, Beratungsleistungen und Prozessinformation mit
anschließender Operation im Diakonie Krankenhaus , nebst Leistungen zur
Frührehabilitation im Krankenhaus
Modul II
Ambulante und/oder stationäre
Rehabilitation in der Rehabilitationseinrichtung,
Modul III
Nachsorge
Das Diakonie Krankenhaus Bad Kreuznach
organisiert die Zusammenarbeit mit den niedergelassenen Fachärzten,
An diesem integrierten Versorgungsmodell
können alle Versicherten der an diesem Vertrag beteiligten Krankenkassen
teilnehmen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Die Versicherten erklären ihre
Beteiligung an dieser integrierten Versorgung durch Unterzeichnung einer
Teilnahmeerklärung. Diese wird den Versicherten seitens des Diakonie
Krankenhauses mit besonderem Hinweis vorgelegt. Hierzu gehört auch die
Aushändigung einer – von den Vertragspartnern abgestimmten –
Patienteninformationsschrift. Das Diakonie Krankenhaus stellt sicher,
dass der Patient im Rahmen der Teilnahmeerklärung eine
Einverständniserklärung abgibt, dass seine Krankenunterlagen, durch von
den beteiligten Krankenkassen ggf. beauftragten Ärzten (MDK), zum Zweck
der Qualitätssicherung eingesehen werden können. Den Anforderungen des
Datenschutzes wird Rechnung getragen .
Die Anwendung des Moduls II, die
Rehabilitationsform (ambulante, kombiniert stationäre/ambulante oder
stationäre Rehabilitation) und die Rehabilitationsdauer richten sich
nach dem individuellen Rehabilitationsbedarf.
Gewährleistung
Wenn innerhalb von 10 Jahren nach
Implantation einer Hüftendoprothese sowie innerhalb von 5 Jahren nach
Implantation einer Knieendoprothese, eines nach diesem Vertrag
behandelten Patienten, eine erneute Krankenhauseinweisung wegen
aseptischer Prothesenlockerung erforderlich wird, übernimmt das Diakonie
Krankenhaus die Kosten für diese Behandlung. Die Kostenübernahme erfolgt
nur dann, wenn der Versicherte an dieser integrierten Versorgungsform
uneingeschränkt teilgenommen hat. Die uneingeschränkte Teilnahme umfasst
auch definierte Verhaltensregeln nach Implantation der Hüft- und
Knietotalendoprothese ( siehe beiliegendes Informationsblatt ) sowie ein
Verzicht auf die Ausübung von stark hüftbelastenden Sportarten wie
Stop-and-Go und Extremsportarten ( z.B. Fallschirmspringen, Paragliding,
Hillclimbing, Gewichtheben )
Weitere Voraussetzung ist, dass der
Patient sich in den Einrichtungen des Diakonie Krankenhauses behandeln
lässt.
Teilnehmenden Patienten werden
Möglichkeiten präventiver und rehabilitativer Art am Wohnort aufzgezeigt
und. angeboten ( z.B. Patientenschulung, Ernährungsberatungskurse).
Das Diakonie Krankenhaus organisiert
poststationär die Nachuntersuchungen innerhalb des
Gewährleistungszeitraumes durch niedergelassene Ärzte bzw. durch Ärzte
des Diakonie Krankenhauses. Die Patienten erhalten folgende
Nachuntersuchungstermine (nach Operation bzw. Beendigung der
Rehabilitationsmaßnahme) nach:
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Kniegelenk |
Hüftegelenk |
| Diakonie Krankenhaus |
Vertragsarzt |
Diakonie
Krankenhaus |
Vertragsarzt |
| 3 Monate |
18 Monate |
3 Monate |
1 Jahr |
| 2 Jahre |
3 Jahre |
3 Jahre |
4 Jahre |
| 4 Jahre |
5 Jahre |
6 Jahre |
7 Jahre |
| |
|
|
9 Jahre |
Sollte der Patient verschuldet
mindestens eine Nachuntersuchung nicht wahrnehmen, erlischt der
Gewährleistungsanspruch nach § 8 dieses Vertrages.
Die
Versicherten der Krankenkasse erhalten nach der Operation von dem
Diakonie Krankenhaus einen „Prothesenpass“
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